Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt
gegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im
Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners
unwidersprochen bleiben.
Achtung! Die umseitigen Vertragsbedingungen werden – sofern wir beweisen können, dass Sie diese
tatsächlich zur Kenntnis genommen und ihnen zugestimmt haben - mit Ihrer Unterschrift Bestandteil dieses
Vertrages.
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen
und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe,
Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen
Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls
unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung
zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem
tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen
sind binnen 8 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen.
Für jede Arbeitsstunde einschließlich Wegzeiten werden € 39,00 in Rechnung gestellt. Angefangene Stunden
auch von Wegzeiten werden als volle Stunden verrechnet.
Wird gegen unsere Rechnung binnen 1 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie
jedenfalls als genehmigt. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die
Leistung in Teilen erbracht wird.
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer
zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung
der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte
Verbraucherpreisindex1 oder einer an seine Stelle tretende Index.
Sollten sich die Lohnkosten danach aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder aufgrund
innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien,
Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. verändern, so sind wir berechtigt bzw. verpflichtet, die
Preise entsprechend nach oben oder unten anzupassen.
Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten zwei Monate ab
Vertragsabschluss keine Preisveränderungen - es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt -
in Rechnung gestellt.
Der Käufer/Werkbesteller verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises/Werklohns bereits
bei Vertragsabschluss. Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am
Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.
Der Kaufpreis/Werklohn ist binnen 8 Tagen ab Rechnungseingang ohne jeden Abzug und spesenfrei zu
bezahlen.
Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden aber von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht.
Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung :
"VK Stick & Design", Galgenbühel 14, A-4181 Oberneukirchen
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass
ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Der Liefertermin wird insofern fix vereinbart,
als wir bei Verzug des Vertragspartners ohne weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung zurücktreten
können. Diese Erklärung hat innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen. Wir sind berechtigt, sämtliche aus dem Verzug
resultierende Schäden geltend zu machen. Der Liefertermin wird fix vereinbart.
Bei Verzug bedarf es keines Rücktritts; dessen Folgen treten automatisch ein.
Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 14,50 € pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen.
Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 28,5 % des
Kaufpreises/Werklohnes ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten.
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung,
insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten
als vorweg genehmigt. Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen,
können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen.
Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche
vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu
rechnen ist.
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns
vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung
zu erfüllen. Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits
vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel
sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von
Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach
ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als
genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf
Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber
Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen
Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind.
In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. - ausgenommen Mängelanzeigen - bedürfen zu ihrer Rechts
wirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des
UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres
Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am
allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der
Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte
zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der
Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich
haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
„Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben,
einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der
Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich
(VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.“
a) „Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt einer;
b) die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Deutsch;
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Die Bestimmungen zum Eilschiedsverfahren finden keine Anwendung.
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die
Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von
über 15 % ergeben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen.
Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung
nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen
Preisen in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag
bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.
Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als vereinbart,
dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständige Teilleistungen
ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.
Bei Verbrauchergeschäften gilt die obige Regelung sinngemäß, soweit wir unsere Leistung vollständig
erbracht haben, auch nur eine rückständige Leistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist,
und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des
Terminsverlustes gemahnt haben.
Bei Kreditgeschäften mit Konsumenten belaufen sich die Verzugszinsen auf den
für die vertragsgemäße Zahlung vereinbarten Zinssatz zuzüglich 5 Prozentpunkte
per anno.